Produkte, Lieferformen, Maschinentechnik und Dienstleistungen sind regional unterschiedlich und nicht an allen Standorten verfügbar. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten für das Festland der Bundesrepublik Deutschland. Für eine Belieferung der Nordsee- und Ostsee-Inseln gelten Sonderregelungen. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt durch: Sievert SE · Mühleneschweg 6 · 49090 Osnabrück. Mit Inkrafttreten dieser Preisliste verlieren alle früheren Angebote ihre Gültigkeit. Die Preise gelten bis auf Widerruf.
Lieferung/Abholung (Sackware / Big Bags)
Paletten
Defekte Paletten (Klasse C und schlechter) werden nicht vergütet. Die Kosten für eventuelle Rückführung von Europaletten von der Baustelle oder vom Kundenlager trägt der Kunde. Es gelten die EPAL- Richtlinien für den Austausch von Europaletten gem. EPAL / GS1.
Folien
Lose Ware
Es gelten die allgemeinen Bedingungen für die Aufstellung und Benutzung von Silos, Maschinen sowie sonstigen Geräten der gültigen Preisliste. Für lose Ware werden entsprechend der jeweiligen Lieferadresse Frachtkosten berechnet. Preise verstehen sich frei Haus bei einer Abnahmemenge von min. 26 to (voller Silo) in einer Ladung.
Aufgrund der Gefahr einer Produktentmischung ist das Einblasen in leere Baustellensilos zu vermeiden. Bitte berücksichtigen Sie das rechtzeitig bei Ihrer Materialdisposition. Andernfalls können wir keine Haftung für das Produkt übernehmen.
Die Freimeldung von Silos und Maschinen ist unverzüglich dem Kundenservice mitzuteilen. Als Basis für die Mietberechnung werden der Anlieferungs- und der Freimeldezeitpunkt angewendet.
Wartezeiten bei Warenanlieferung
Innerhalb der ersten Stunde nach Warenanlieferung werden Wartezeiten nicht berechnet.
Container-/Silomiete
Maschinentechnik
Nicht an allen Standorten ist Maschinentechnik vorhanden. In einzelnen Gebieten wird der Logistik-Service durch Baumaschinenhändler sichergestellt. Die Mietgebühren erhalten Sie auf Anfrage.
Steht Maschinentechnik durch uns zur Verfügung, gelten folgende Preise:
Kosten für Ausfallzeiten, die durch Maschinenschaden entstehen, werden von uns nicht erstattet.
Mietgeräte müssen grundsätzlich gereinigt und funktionstüchtig zurückgegeben werden. In abweichenden Fällen berechnen wir folgende Kosten:
Haftung
Schäden an Silos, Containern oder Maschinentechnik sind Sievert unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, den Betrieb und ggf. den Verlust der Baustellenlogistik haftet der Verarbeiter/Mieter in vollem Umfang. Kosten der Ausfallzeiten, die durch Maschinenschaden entstehen, werden von uns nicht übernommen.
Materialrücknahmen
Warenrücknahmen sind ausgeschlossen. Entstehende Kosten für Silo-Restmengen sind vom Kunden zu tragen und werden nach Aufwand weiterberechnet; 90,- €/t..
Ladungssicherung
Für die ordnungsgemäße Ladungssicherung sind gem. der aktuell gültigen Gesetzeslage (StVO/HGB) der Fahrer, das Verladepersonal, der Fahrzeughalter, der Absender sowie der Frachtführer verantwortlich. Bei Fahrzeugkontrollen oder Unfällen, bei denen eine mangelnde oder nicht vorhandene Ladungssicherung festgestellt wird, haben neben dem Fahrer alle vorhergenannten verantwortlichen Personen mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Laut § 412 Absatz 1 HGB hat der Frachtführer für die betriebssichere Verladung zu sorgen. Das von uns bereitgestellte Verladepersonal ist ausschließlich unter Anweisung und Verantwortung des Fahrers tätig. Unser Verladepersonal wurde hinsichtlich dieser Maßnahme geschult, um diese gemeinsam mit den Fahrern umzusetzen. Der Frachtführer/ Spediteur hat dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge mit zugelassenen Vorrichtungen und Sicherungssystemen ausgestattet sind, damit eine beförderungssichere Verladung erfolgen kann. Kein Transportfahrzeug darf das Werk verlassen, wenn die Ladung nach VDI 2700 ff. nicht ordentlich durch Plane, Netz, Spanngurte, Zurrmittel, Anti-Rutschmatten etc. gesichert ist.